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Der Begriff Insolvenz hat für viele Menschen eine negative Bedeutung. Sie verbinden damit eine Niederlage wirtschaftlicher und persönlicher Art. Eine Insolvenz bietet aber vor allem die Chance für den Beginn neuer wirtschaftlicher Aktivitäten und für manche Betroffene den Start in ein schuldenfreies Leben.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Insolvenz

Was bedeutet Insolvenz? 

Wenn ein*e Schuldner*in aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder diese Zahlungsunfähigkeit wegen Überschuldung droht, ist er oder sie insolvent. Vereinfacht ausgedrückt verbindet man mit der Insolvenz die Zahlungsunfähigkeit. Ebenso definieren die Insolvenz oder das Insolvenzverfahren eine rechtliche Struktur, mit der eine Insolvenzsituation geordnet abgewickelt wird. Der oder die Schuldner*in kann dabei unter gewissen Voraussetzungen die Chance auf einen schuldenfreien Neustart bekommen. Es werden Unternehmensinsolvenzen und Privatinsolvenzen unterschieden, die leicht unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen haben.

Wann gilt man als zahlungsunfähig?

Wer fällige Verbindlichkeiten nicht bedienen kann, ist zahlungsunfähig. Insbesondere im unternehmerischen Bereich spielt auch die drohende Zahlungsunfähigkeit eine Rolle. Sie ist schwieriger zu definieren, dabei rückt wegen Überschuldung die Zahlungsunfähigkeit nahe, ohne dass die betroffene Person durch in Kürze erreichbare finanzielle Mittel diese abwenden kann.

Wie läuft eine Insolvenz ab?

Wenn wir von Insolvenz sprechen, geht es um die geordneten Insolvenzverfahren. Diese bestehen aus den zwei Hauptteilen Insolvenzeröffnungsverfahren sowie Insolvenzverfahren. Insolvenzverfahren werden auf Antrag des Schuldners oder der Schuldnerin eröffnet.

Bei der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz von Selbstständigen folgt auf den Schluss des Insolvenzverfahrens eine Wohlverhaltensperiode, die im besten Fall in der Restschuldbefreiung endet. Charakteristisch für Insolvenzverfahren ist, dass eine Aufstellung aller Verbindlichkeiten erfolgt und versucht wird, mit noch vorhandenen finanziellen Mitteln mindestens einen Teil der Verbindlichkeiten zu begleichen. Die wichtigste Frage zu Beginn eines Insolvenzverfahrens ist, ob ausreichende Mittel zur Durchführung des Verfahrens zur Verfügung stehen. Dieses muss aus der Insolvenzmasse heraus finanzierbar sein.

 Wie lange dauert eine Insolvenz?

Privatinsolvenzen erstrecken sich im Regelfall auf drei Jahre. Die Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmen dauert ebenfalls drei Jahre. Mit dem Tag der Verfahrenseröffnung bei den Insolvenzen beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode, in der sich die Betroffenen ernsthaft darum bemühen, Schulden zurückzuzahlen. Wenn diese Bemühungen als ausreichend angesehen werden, winkt am Ende der Wohlverhaltensperiode die Schuldenfreiheit.

Ist man nach Ablauf der Insolvenz schuldenfrei?

Für juristische Personen wie GmbHs ist die Schuldenfreiheit nicht die Frage. Ihre Existenz endet, wenn alle noch verbliebenen finanziellen Reserven auf die Gläubiger verteilt worden sind. Damit ist das Insolvenzverfahren für die juristischen Personen beendet.

Für natürliche Personen ist es wichtig, sich nach dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens wirtschaftlich neu aufstellen zu können. Deshalb stellen sie bereits mit dem Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Restschuldbefreiung.

Die Restschuldbefreiung erfolgt, wenn sich die Antragsteller*innen in der Wohlverhaltensperiode von ein bis zwei Jahren darum bemühen, einen möglichst großen Anteil der Schulden durch Abführung von finanziellen Mitteln aus dem Arbeitseinkommen bzw. aus der selbstständigen Tätigkeit zurückzuführen. Wer in der Wohlfahrtsperiode alle pfändbaren Einkommensanteile an den oder die Insolvenzverwalter*in abführt, kann mit Schuldenfreiheit rechnen.

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