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Ob Sponsoring, Getränkeverkauf oder Vermietung der Räumlichkeiten: Wenn ihr mit eurem Verein zusätzliche Einnahmen generiert, startet ihr einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das hat Vor- und Nachteile.

Der sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (wGB) ist eine gute Möglichkeit, um euren Verein finanziell mehr abzusichern – allerdings sind die zusätzlichen Einnahmen nicht steuerbegünstigt. Dadurch können mehr Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf entstehen.

Die Entscheidung für oder gegen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist aber nicht nur ein steuerrechtliches Thema, sondern auch eines der öffentlichen Wahrnehmung. Wenn ein Verein plötzlich (teilweise) als Wirtschaftsunternehmen auftritt, kann das zum Beispiel Spender*innen oder potenzielle neue Mitglieder abschrecken.

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Mehr finanzielle Stabilität dank wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kann dabei helfen, euren Verein auf mehrere finanzielle Säulen zu stellen:

  1. Ihr könnt zum Beispiel Sponsoren gewinnen, die Veranstaltungen eures Vereins finanziell unterstützen. Als Gegenleistung dürfen die Sponsoren auf euren Veranstaltungseinladungen und Flyern für sich werben. Vielleicht schaltet ihr sogar das Logo des Sponsors auf eurer Vereinswebseite.
  2. Ihr könnt auch Anschaffungen tätigen, die ihr dann gleichermaßen im ideellen Bereich und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nutzt. Das kann beispielsweise ein Kleintransporter sein, der für den Transport von Sportgeräten zu Sportveranstaltungen (ideeller Bereich) aber auch von Speisen und Getränken für den Verkauf vor Ort (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) verwendet wird.
  3. Gleiches gilt, wenn ihr Mitarbeiter*innen fest anstellen möchtet. Könnt ihr die Kosten auf den ideellen Bereich und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufteilen, ist oft mehr möglich.

Wann euer Verein von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb besonders profitiert

Am meisten profitieren Vereine von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, bei denen sich bestimmte, über den ideellen Bereich hinausgehende Aktivitäten fast von selbst ergeben.

Praxisbeispiel:
Ein Sportverein führt wiederholt eintrittspflichtige Veranstaltungen durch. Zusätzlich möchte er auf diesen Veranstaltungen Speisen, Getränke und Sportartikel verkaufen. Außerdem werden Sportgeräte und Sportanlagen stundenweise an Nichtmitglieder vermietet. In die Vereinszeitung kann Werbung aufgenommen werden, woraus sich weitere Einnahmen ergeben.

Übersicht: Einnahmequellen gemeinnütziger Organisationen

Folgende steuerrechtlichen Bestimmungen solltet ihr kennen

Ob sich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb für euch rechnet oder nur mehr Arbeit, steuerrechtliche Probleme und zusätzlichen Beratungsbedarf bedeutet, hängt zu einem großen Teil von steuerrechtlichen Fragen ab.

Vorab ist wichtig zu wissen, dass die Einnahmen und Ausgaben von gemeinnützigen Organisationen in vier Bereiche aufgeteilt werden:

  1. Ideeller Bereich: Vereine haben einen bestimmten Zweck. Diesen legen sie in der Satzung fest. Der Sportverein kümmert sich um Sport, die Tafel um die Versorgung sozial schwacher Menschen mit Lebensmitteln. Werden in diesem Feld Einnahmen erzielt, rechnet man sie dem ideellen Bereich des wirtschaftlichen Vereinslebens zu. Einnahmen sind hier grundsätzlich steuerfrei.
  2. Zweckbetrieb: Daneben gibt es den Zweckbetrieb. Er ist steuerbegünstigt, weil der Verein in diesem Bereich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Dabei erzielt er etwa Einkünfte aus staatlich genehmigten Lotterien für gemeinnützige Zwecke.
  3. Vermögensverwaltung: Schließlich können Vereine Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen – beispielsweise über die Verzinsung von Spareinlagen. Zugerechnet wird dieser Bereich als reine Vermögensverwaltung der ideellen Betätigung.
  4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Faustregel: Was sich nicht im ideellen Zweckbetrieb eures Vereins abspielt, ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Aktivitäten, die dazu zählen, dürfen nicht in der Satzung eures Vereins festgelegt sein. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ab einer Höhe von 35.000 Euro pro Jahr steuerpflichtig. Auch die Umsatzsteuer spielt eine Rolle.

Einkünfte müssen für alle 4 Bereiche getrennt ermittelt werden

Einkünfte sind vom Verein für jeden einzelnen der vier genannten Bereiche getrennt zu ermitteln. Verluste in einzelnen Bereichen dürfen nicht übergreifend miteinander verrechnet werden. Dieser Grundsatz gilt abgesehen von sehr engen Ausnahmen.

Euer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steht also von zwei Seiten her im Fokus der Finanzbehörden:

  • Einerseits dürfen die Einkünfte im Vergleich zu den Einnahmen aus dem ideellen Bereich nicht jedes Maß verlieren. Hier kann der Verlust der Gemeinnützigkeit drohen, wenn die rein wirtschaftliche Betätigung eines Vereins überwiegt.
  • Auf der anderen Seite gefährden auch Verluste unter bestimmten Umständen die Gemeinnützigkeit.

Überwiegen beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Vorteile oder die Nachteile?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Viele Vereine kommen ohne einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb finanziell nicht über die Runden. Unterschätzt jedoch nicht, dass damit mehr Verwaltungsarbeit auf euch zukommt und ihr zusätzliche steuerliche Beratung benötigt. Ihr müsst noch genauer hinsehen, wenn es um Einnahmen und Verluste geht.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist vorwiegend sinnvoll, wenn diese Voraussetzungen zutreffen:

  • Ihr erzielt mit euren wirtschaftlichen Aktivitäten keine übermäßigen Einnahmen, die eure Gemeinnützigkeit gefährden.
  • Bei entsprechender Kalkulation und wenn ihr die Festkosten im Auge habt, riskiert ihr keine Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann die öffentliche Wahrnehmung schädigen

Zweifelt ihr daran, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb für euren Verein die richtige Wahl ist? Dann informiert euch im Vorfeld sicherheitshalber bei einem Steuerberater oder einer Rechtsanwältin. So wisst ihr auch genau, welchen Aufwand in der Verwaltung und steuerlichen Organisation ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb konkret in eurem Verein mit sich bringt – und ob sich das für euch lohnt.

Doch auch die öffentliche Wahrnehmung sollte bei eurer Entscheidung eine Rolle spielen. Tritt ein Verein plötzlich nicht mehr rein ideell, sondern als Wirtschaftsunternehmen auf, kann das schädlich sein. Spender*innen und potenzielle neue Mitglieder könnten sich davon abgeschreckt fühlen.

In manchen Fällen kann eine bewusste Entscheidung gegen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu einer stärken Kundenbindung führen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ihr eigentlich oder offenkundig kostenverursachende Angebote bewusst kostenfrei anbietet und so unter Umständen viele Spenden generiert, weil die Zielgruppen ahnen oder wissen, welchen Gegenwert das kostenfreie Angebot besitzt. Wir kennen eine Organisation, die eine umfassende und aufwendige Trauerbegleitung für Angehörige anbietet, und die dieses ressourcenintensive Angebot kostenfrei anbietet. Weil die Angehörigen das Angebot zu schätzen wissen, spenden sie deutlich mehr als die Organisation durch einen “Verkauf” der Leistung einnehmen würde. 

Ihr selbst kennt eure Spender*innen und Mitglieder am besten – genau wie die finanzielle Situation eures Vereins. Am Ende ist es an euch abzuwägen, mit welchen Mitteln und Maßnahmen ihr eure Ziele und Vision am wirkungsvollsten umsetzen könnt.