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Das Vereinsrecht ist der Rechtsrahmen für Non-Profit-Organisationen und Vereine. Ausgehend von der Vereinigungsfreiheit in Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz fasst es die maßgeblichen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Regelungen zusammen.  

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Was versteht man unter Vereinsrecht? 

Die privatrechtliche Basis für die Aktivitäten von Vereinen und Non-Profit-Organisationen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Vereinsgesetz enthält öffentlich-rechtliche Regelungen. Das Vereinsrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Vereinsformen. Außerdem beschreibt es einen formalisierten Gründungsprozess sowie die Funktionen der unverzichtbaren Organe im Verein. Vereine können verboten werden, wenn sie sich gegen die Gesetze oder Demokratie richten. 

Wo ist das Vereinsrecht im BGB geregelt? 

§§ 21-79 BGB bilden die privaten, vereinsrechtlichen Rechtsnormen ab. Dabei wird eine Unterscheidung zwischen rechtsfähigen (eingetragenen) und nicht rechtsfähigen (nicht eingetragenen) Vereinen getroffen. Im Fokus aller vereinsrechtlichen Vorschriften steht der sogenannte Idealverein. Diese freiwilligen Zusammenschlüsse mehrerer Menschen verfolgen einen gemeinschaftlichen, ideellen Zweck und sind nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Vereine bestehen auch bei Mitgliederwechsel als Körperschaften weiter. 

Welche Bedeutung hat der Vorstand im Vereinsrecht? 

Der Vorstand ist ein Organ des Vereins. Seine Aufgabe ist es, den Verein nach innen und nach außen zu vertreten. Er kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Jeder Verein muss gemäß § 26 BGB einen Vorstand ernennen. Er wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Vorstände sind ehrenamtlich tätig und erhalten regelmäßig eine Ehrenamtspauschale. Vergütungen, die darüber hinausgehen, können die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden. 

Unterscheidet sich das Vereinsrecht nach Bundesländern? 

Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Vereinsgesetz sind Bundesgesetze. Sie gelten in allen Bundesländern. Bei den organisatorischen Zuweisungen in Vereinsrechtsangelegenheiten im Gründungsprozess treffen die Bundesländer teilweise eigene Regelungen. 

Welche Rollen gibt es laut Vereinsrecht? 

Die wichtigsten Rollen im Verein sind: 

Vorstand als Repräsentant*in der Organisation nach innen und außen 
Mitgliederversammlung und/oder Vertreter*innenversammlung bei großen Vereinen als zentrales Entscheidungsorgan der Organisation 

Optional kann die Satzung weitere Rollen festlegen. Zum Beispiel: 

Kassenprüfer*in als finanzielle Kontrollinstanz gegenüber Vorstand und Kassenwart*in 
Beirat, Präsidium als unterstützende oder mit eigenen Kontrollaufgaben betraute Organe in der Führung des Vereins 

Gelten im Vereinsrecht Besonderheiten für einen gemeinnützigen Verein? 

Idealvereine genießen nach dem Willen des Gesetzgebers über das Vereinsrecht besondere Privilegien wie eine eingeschränkte Haftung und die Gründungsmöglichkeit ohne Eigenkapital. Nicht jeder Idealverein ist gemeinnützig, kann es aber unter bestimmten Bedingungen sein. Wirtschaftsvereine können die Gemeinnützigkeit nicht erlangen. Die maßgeblichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit von Vereinen finden sich in §§ 51-68 Abgabenordnung (AO). Diese Idealvereine haben den Zweck, selbstlos die Allgemeinheit im materiellen, geistigen oder sittlichen Bereich zu fördern. Deshalb werden sie unter anderem steuerlich begünstigt
 

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