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Bei der Gründung einer Non-Profit-Organisation werden die maßgeblichen Weichen für die rechtliche und wirtschaftliche Struktur der Organisation gelegt. Rechtsformen und Geschäftsmodelle entscheiden darüber, in welche Richtung sich die Non-Profit bewegt – zum Beispiel, ob Gemeinnützigkeit angestrebt wird.

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Wie gründet man eine Non-Profit-Organisation? 

Hinter jeder Non-Profit steht eine Idee oder eine Vision als Leitlinie für den Aufbau. Bei jeder Organisationsgründung müssen rechtliche und wirtschaftliche Strukturen dem angestrebten Zweck dienen können. Ebenso braucht es trotz aller ideellen Bestrebungen ausreichend Kapital, um die Ziele auch verwirklichen zu können. Am Anfang jeder Non-Profit-Organisation stehen deshalb Entscheidungen für Strukturen, Rechtsform und Kapitalbeschaffung.

Ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich mit anderen, ähnlichen Organisationen ist wünschenswert, um leichter Unterstützer*innen zu gewinnen. Der gewählten Rechtsform entsprechend muss die Organisationen bei Behörden angemeldet werden. Ebenso beginnt mit der Gründung die Suche nach Spender*innen, Sponsor*innen und anderen Geldgebenden. Es gibt keine Standardanleitung für die Gründung, aber folgende Schritte können als Leitfaden dienen: Idee/Vision, Namensgebung, Rechtsform- und Businessmodellentscheidung, Anmeldeformalitäten, Finanzierungsentscheidungen. 

Was versteht man unter einer Non-Profit-Organisation? 

Non-Profit-Organisationen stellen wirtschaftliche Gewinnziele nicht in den Vordergrund. Es handelt sich nicht um Verwaltungsbehörden oder ausschließlich gewinnorientierte Unternehmen. Viele Non-Profits verfolgen gemeinnützige oder wohltätige Zwecke. 

Was sind Beispiele für eine Non-Profit-Organisation? 

Stiftungen, Wohlfahrtsorganisationen, Verbände und Vereine, Kirchen und politische Parteien, Krankenhäuser und kulturelle Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und viele weitere sind häufig Non-Profit-Organisationen. Auch Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen finden sich darunter. Obwohl Non-Profits keine Verwaltungsinstitutionen sind, gehören einige öffentliche Einrichtungen wie Museen, Kliniken und Schulen dazu. 

Welche Rechtsformen haben Non-Profit-Organisationen? 

Wenn Non-Profits die Gemeinnützigkeit anstreben, scheiden verschiedene Rechtsformen von Anfang an aus, unter anderem alle Personengesellschaften. Die Abgabenordnung schreibt vor, dass nur Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen nach dem Körperschaftsteuergesetz die Gemeinnützigkeit erlangen können. Typische Rechtsformen sind deshalb der eingetragene, rechtsfähige Verein (Idealverein) sowie die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ebenso kommt eine Stiftung in Betracht.

Nicht rechtsfähige Vereine können gemeinnützig sein. Weniger bekannt, aber möglich sind die gemeinnützige Unternehmergesellschaft, die gemeinnützige Aktiengesellschaft sowie Genossenschaften. Die Rechtsform entscheidet unter anderem über die Haftung von Organen und Mitgliedern, deshalb empfiehlt sich bei der finalen Festlegung professionelle Beratung durch Rechtsanwält*innen und/oder Steuerberater*innen. 

Welche Geschäftsmodelle gibt es für Non-Profit-Organisationen? 

Fast ebenso wichtig wie die Wahl der passenden Rechtsform ist die Entscheidung für ein Geschäftsmodell. Dieses kann und wird während der Lebensdauer der Organisation noch häufiger der weiteren Entwicklung angepasst werden. Das Geschäftsmodell ist unverzichtbar, um eine Non-Profit wachsen zu lassen. Wachstum ist dabei nicht wie bei einem gewinnorientierten Unternehmen zu verstehen.

Aber auch eine soziale Organisation will und muss sich auf eine solide Entwicklungs- und Finanzbasis stellen. Fundraising, Sozialmarketing oder Canvas Business Modell sind nur einige der Möglichkeiten, die bei sozialen Geschäftsmodellen zur Wahl stehen. Auch hier ist professionelle Beratung ein Plus.

Sind alle Non-Profit-Organisationen gemeinnützig? 

Viele Non-Profits sind gemeinnützig. Dennoch ist eine Non-Profit-Organisation nicht zwingend diesem Status zugeordnet. Gemeinnützigkeit umschreibt in erster Linie die steuerlichen Vergünstigungen, die gemeinnützige Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen beanspruchen können. 

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