Pro-bono-Dienstleistungen sind eine wertvolle Art von Engagement: Fachleute stellen ihre Fähigkeiten kostenlos zur Verfügung. Solche Dienstleistungen können die Wirkmöglichkeiten von Non-Profits entscheidend verbessern. Allerdings müssen sie überlegt eingesetzt werden, damit ihr Potenzial tatsächlich zur Geltung kommt.
Unsere beliebtesten Artikel zum Thema Pro-bono-Engagement
- Pro-bono-Fallstricke (I): Worauf Non-Profits achten sollten, wenn sie kostenlose Dienste in Anspruch nehmen
- Pro-bono-Fallstricke (II): Was Expert*innen beachten sollten, wenn sie sich pro bono engagieren
- Corporate Volunteering: 5 Formate für die Zusammenarbeit mit Unternehmen
- Corporate Volunteering: Wie Non-Profits ihre Aufwände kalkulieren können
- Corporate Volunteering für Non-Profits: Unternehmens-Kooperationen gewinnbringend gestalten
Die wichtigsten Fragen zu Pro-bono-Engagement
Was heißt pro bono?
„Pro bono“ steht für die lateinische Wendung pro bono publico, das sich übersetzen lässt mit „zum Wohle der Öffentlichkeit“. Von Pro-bono-Diensten spricht man, Fachleute ihre Fähigkeiten ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen – für einen guten und sinnvollen Zweck. Manchmal wird auch ein geringes Honorar bezahlt, das deutlich unter dem üblichen Satz liegt.
Können nur Anwälte pro bono arbeiten?
Nein. Interessierte aus allen Berufsgruppen können sich pro bono engagieren. So kann etwa eine Programmierin sich pro bono in einem Verein engagieren, um eine Verwaltungssoftware zu programmieren. Oder ein Fotograf, der Fotos beim Sommerfest schießt, mit die im nächsten Akquiseflyer erscheinen.
Sorgt das Berufs- oder Standesrecht für Einschränkungen?
Ja! Das Standesrecht gilt auch für Pro-bono-Dienste. Der Verzicht auf ein Honorar bedeutet keinen Verzicht auf die Standards, die für die anwaltliche, ärztliche, tierärztliche oder therapeutische Arbeit gelten. Die Haftung für Fehler ist bei einer kostenlosen Rechtsberatung oder medizinischen Behandlung nicht geringer als sonst.
Sollte man bei Pro-bono-Diensten eine Versicherung abschließen?
Derjenige, der pro bono arbeitet, sollte in seiner Berufshaftpflicht-Versicherung prüfen, ob die Police auch Pro-bono-Aktivitäten abdeckt. Entsprechendes gilt für eine berufliche Rechtsschutzversicherung und gegebenenfalls für eine Betriebshaftpflicht-Police. Das ist besonders relevant, wenn die Person angestellt ist die Arbeitgeberin für den Versicherungsschutz sorgt. Erfolgt deine Pro-bono-Arbeit als Privatperson, besteht meistens kein Versicherungsschutz.