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Viele Non-Profits und ideell ausgerichtete Organisationen unterhalten einen Teilbetrieb, der im Rahmen des Organisationszwecks tätig wird und mit dem Einnahmen erzielt werden: der Zweckbetrieb. Von der Gewichtung her darf der Zweckbetrieb bei den Tätigkeiten und Einnahmen nicht dominierend werden. Abzugrenzen ist der Zweckbetrieb primär vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Die wichtigsten Fragen rund um den Zweckbetrieb

Wie definiert sich der Zweckbetrieb?

Als Zweckbetrieb wird der Teil einer gemeinnützigen Organisation bezeichnet, der wirtschaftlich ausgerichtet ist und Einnahmen generieren soll. Der Zweckbetrieb dient dazu, die satzungsmäßigen und steuerbegünstigten Zwecke eurer Organisation zu realisieren – anders als ein rein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Deshalb ist der Zweckbetrieb steuerbegünstigt. Mehr zum Thema wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb findet ihr hier.

Was gehört zum Zweckbetrieb?

Die Abgabenordnung sieht Zweckbetriebe als selbstständige, nachhaltige Tätigkeiten an. Sie dienen der Erzielung von Einnahmen oder anderer wirtschaftlicher Vorteile. Über die reine Vermögensverwaltung gehen die Aktivitäten in einem Zweckbetrieb hinaus. In der Abgrenzung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müsst ihr darauf achten, dass eure Aktivitäten dem Zweck eurer Non-Profit dienen.

Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer beim Zweckbetrieb?

Umsatzsteuerrechtlich ist der Zweckbetrieb begünstigt. Unterschreitet ihr mit den Einnahmen eine Freigrenze von 17.500 Euro pro Jahr, müsst ihr keine Umsatzsteuer zahlen. Überschreitet ihr diese Grenze, gilt für die Einnahmen aus dem Zweckbetrieb der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass der Zweckbetrieb der Erfüllung der Organisationsziele dient sowie mit nicht gemeinnützigen Organisationen nur begrenzt konkurriert.

In den §§ 66-68 Abgabenordnung werden besondere Zweckbetriebe gelistet, die immer von dem ermäßigten Steuersatz profitieren. Dabei handelt es sich beispielsweise um Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Altenheime, Krankenhäuser und andere. Einige dieser sogenannten Katalog-Zweckbetriebe sind teilweise insgesamt umsatzsteuerfrei. Die Frage der Umsatzsteuerpflicht und des Umsatzsteuersatzes kann bei einem Zweckbetrieb komplex sein. Lasst euch im Zweifelsfall beraten.

Was ist der Unterschied zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

Auch der Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Er ist auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet. Jedoch wird der Zweckbetrieb steuerlich begünstigt, weil er der Erfüllung der gemeinnützigen Ziele dient. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der kein Zweckbetrieb ist, bewegt sich mit seinen Aktivitäten außerhalb der Organisationsziele. Er tritt unbegrenzt mit anderen nicht gemeinnützigen Organisationen in einen wirtschaftlichen Wettbewerb. Deshalb sind die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steuerpflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen ideellem Bereich und Zweckbetrieb?

Der ideelle Bereich ist der Kern der Tätigkeit in einer Non-Profit. Hier verfolgt ihr eure ideellen, gemeinnützigen Zwecke direkt und seid von der Steuer befreit. Der Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der der Erfüllung eurer Organisationszwecke dient. Deshalb wird er steuerlich teilweise wie der ideelle Bereich behandelt.

Was sind Beispiele für den Zweckbetrieb?

Es gibt Zweckbetriebe, die direkt mit dem Organisationszweck verbunden sind. Dazu zählen etwa Suppenküchen und Tafeln oder Behindertenwerkstätten. Daneben gibt es Zweckbetriebe, die Teilbereiche eines Non-Profits bilden – zum Beispiel Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen, genehmigte Lotterien, Volkshochschulen oder Workshops zur Arbeit in eurer Organisation. Im Einzelfall kann bei einem Teilbereich die Abgrenzung zum rein wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb schwierig sein.

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