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Lektion 4 von 5

Die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Gründungsversammlung

Eine Gründungsversammlung für einen Verein sollte bestimmten Abläufen und Formalitäten folgen, um sicherzustellen, dass der Verein sich anschließend problemlos ins Vereinsregister eintragen lassen kann. Hier sind einige wichtige Schritte, die bei der Gründungsversammlung beachtet werden sollten:

  1. Ankündigung der Gründungsversammlung: Die Einladung zur Gründungsversammlung sollte rechtzeitig an potenzielle Gründungsmitglieder erfolgen. Dabei sollten Ort, Datum, Uhrzeit und Tagesordnungspunkte der Versammlung klar angegeben werden. In Deutschland ist es erforderlich, dass ein Verein mindestens sieben Gründungsmitglieder hat, um sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen.
  2. Begrüßung und Eröffnung: Der oder die Versammlungsleiter*in (meistens ein vorläufig gewähltes Mitglied) eröffnet die Versammlung, begrüßt die Anwesenden und stellt sicher, dass eine ausreichende Anzahl von Gründungsmitgliedern anwesend ist, um beschlussfähig zu sein.
  3. Wahl des oder der Versammlungsleiter*in: Der oder die Versammlungsleiter*in wird aus den Anwesenden gewählt. Seine bzw. ihre Aufgabe ist es, die Versammlung zu leiten, die Tagesordnungspunkte durchzuführen und die Abstimmungen zu moderieren.
  4. Beschlussfassung über die Satzung: Die Satzung des Vereins wird verlesen und über ihre Annahme abgestimmt. Es sollten alle wesentlichen Punkte der Satzung, wie Vereinszweck, Mitgliedschaft, Vorstand und Vereinsorgane, sorgfältig besprochen und beschlossen werden.
  5. Wahl des Vorstands: Es wird ein Vorstand gewählt, der die Vertretung des Vereins übernimmt und die Vereinsgeschäfte führt. Hierbei sollten die erforderlichen Vorstandspositionen (z.B. Vorsitzende*r, stellvertretende*r Vorsitzende*r, Kassenwart*in) festgelegt und gewählt werden.
  6. Weitere Beschlüsse: Weitere wichtige Beschlüsse, die bei der Gründungsversammlung gefasst werden können, sind beispielsweise die Wahl eines Kassenprüfers oder einer Kassenprüferin, die Festlegung von Mitgliedsbeiträgen und die Genehmigung der Gründungskosten.
  7. Protokollierung der Versammlung: Es ist wichtig, dass sämtliche Beschlüsse und Ergebnisse der Gründungsversammlung in einem Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll sollte von allen Anwesenden unterzeichnet werden.

Nach Abschluss der Gründungsversammlung können die erforderlichen Unterlagen, wie die unterzeichnete Satzung, das Protokoll und ggf. weitere Nachweise, für die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister vorbereitet werden.

Platzhalter Arbeitshilfe „Muster Gründungsprotokoll“

Fun Facts zur Vereinsgründung

Fast geschafft!

Es fehlt nur noch der offizielle Schritt: Der Eintrag ins Vereinsregister. Darum geht es in der nächsten Lektion.