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Lektion 5 von 5

Die Vorteile

Die Eintragung in das Vereinsregister bringt verschiedene Vorteile mit sich. Es verleiht dem Verein eine rechtliche Persönlichkeit und stellt sicher, dass der Verein nach außen hin als juristische Einheit anerkannt wird. Dadurch erhält der Verein beispielsweise die Befugnis, Verträge abzuschließen, Eigentum zu erwerben und Rechtsstreitigkeiten zu führen. Außerdem ist die Eintragung oft eine Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen. Die Kosten dafür liegen bei insgesamt ca. 150 Euro für Notar- und Registergebühren.

Welche Unterlagen brauchst du?

Für die Eintragung in das Vereinsregister sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldeschreiben
  • Eine schriftliche Ausfertigung der Satzung, die den rechtlichen Anforderungen entspricht.
  • Ein Protokoll, das die Beschlüsse der Gründungsversammlung, insbesondere die Wahl des Vorstands und die Verabschiedung der Satzung, dokumentiert.
  • Eine Liste mit den Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder.
  • Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt werden möchte, sind zusätzliche Unterlagen wie eine Beschreibung der gemeinnützigen Tätigkeit und die Bezeichnung der begünstigten gemeinnützigen Zwecke erforderlich.

Tipp: Der Vorstand kann die Unterlagen über den Notar einreichen. Die Dokumente müssen von den 7 Gründungsmitgliedern bzw. vom Vorstand unterschrieben und die Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein.

Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Bundesland in Deutschland variieren. Schau dir zur Sicherheit die Vorschriften und Leitfäden des zuständigen Amtsgerichts an, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Unterlagen korrekt einreichst.


Wohin musst du dich wenden?

Das Vereinsregister wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführt. Um herauszufinden, welches Amtsgericht für deinen Verein zuständig ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Ort des Vereinssitzes: Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen offiziellen Sitz hat, ist in der Regel zuständig. Wenn der Verein also beispielsweise in Hannover ansässig ist, wäre das Amtsgericht Hannover zuständig.
  2. Online-Recherche: Die meisten Amtsgerichte haben heutzutage Online-Dienste, über die man Informationen zum zuständigen Registergericht und dem Vereinsregister erhalten kann. Besuche die Website des Amtsgerichts, das für deine Region zuständig ist, und suche nach dem Vereinsregister oder dem zuständigen Amtsgericht für Vereinsangelegenheiten.
  3. Nachfrage beim Amtsgericht: Du kannst auch direkt das örtlich zuständige Amtsgericht oder das Registergericht kontaktieren und nachfragen, welches Gericht für die Eintragung eines Vereins zuständig ist. Die Kontaktdaten des Amtsgerichts findest du online oder im örtlichen Telefonbuch.

Gemeinnützigkeit beantragen: Die Gemeinnützigkeit eines Vereins hängt nicht von der Eintragung ins Vereinsregister ab. Sie muss separat beim Finanzamt beantragt werden, nachdem der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist. Denn das Finanzamt verlangt den Registerauszug. Es kann einige Wochen dauern, bis der Bescheid vorliegt.


Teste dein Wissen

Starte deine Vereinsarbeit!

Nach erfolgreicher Eintragung ins Vereinsregister kannst du offiziell mit der Vereinsarbeit beginnen. Eröffne ein Bankkonto auf den Namen des Vereins. Stelle sicher, dass alle Finanzangelegenheiten ordnungsgemäß dokumentiert werden. Gewinne weitere Mitglieder. Kommuniziere mit deinen Mitgliedern und arbeite gemeinsam an der Verwirklichung deiner Vereinsziele. 

Glückwunsch! Nun bist du bereit, deinen eigenen Verein zu gründen.

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