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Lektion 3 von 5

Die Satzung bildet das rechtliche Fundament des Vereins und definiert seine Ziele und Arbeitsweise. Sie gibt den Mitgliedern, Organen und Interessengruppen des Vereins klare Leitlinien vor. Inhaltlich enthält eine Satzung typischerweise folgende Elemente:

Was ist eine Satzung?

  • Vereinsname und Sitz: Der offizielle Name des Vereins und der Ort, an dem er seinen Hauptsitz hat. Der Name darf nicht schon von einem anderen Verein geführt werden und keine Rechte verletzen oder irreführende Angaben enthalten.
  • Vereinszweck: Die definierten Ziele, für die der Verein gegründet wurde. Der Vereinszweck sollte präzise und eindeutig formuliert sein.
  • Mitgliedschaft: Bedingungen und Kriterien für die Mitgliedschaft im Verein, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie etwaige Mitgliedsbeiträge.
  • Organe und Zuständigkeiten: Die Struktur des Vereins und die Aufgabenbereiche der verschiedenen Organe wie Vorstand, Mitgliederversammlung, Ausschüsse usw.
  • Beschlussfassung: Regelungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen, Verfahren zur Beschlussfassung und Stimmberechtigung der Mitglieder.
  • Finanzverwaltung: Bestimmungen zur Finanzierung des Vereins, zur Verwaltung von Geldern und Vermögenswerten sowie zur Buchführung und Prüfung.
  • Satzungsänderungen und Auflösung: Verfahren und Voraussetzungen für die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins.


Eine sorgfältig ausgearbeitete Satzung ist von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für den rechtmäßigen Betrieb des Vereins bildet. Die geltenden gesetzlichen Vorgaben findest du in den §§21, 22 & 56 des bürgerlichen Gesetzbuches.


Wie formulierst du eine Satzung?

Falls der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und von der Steuerbegünstigung profitieren möchte, muss der Vereinszweck explizit gemeinnützig sein. Den Vereinszweck solltest du also besonders sorgfältig formulieren. Die Anforderungen für die Gemeinnützigkeit stehen in den §§ 51-68 der Abgabenordnung.

Wie du den Vereinszweck in der Satzung formuliert, entscheidet auch darüber, für welche Fördermittel du dich bewerben kannst. Nenne also unbedingt alle relevanten gemeinnützigen Zwecke, die du verfolgen willst (aber nur solche, die du dann auch wirklich angehst). Eine Liste der gemeinnützigen Zwecke findest du hier in §52 der Abgabenordnung. Damit dein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, muss sein Vereinszweck unter eine der Kategorien in dieser Liste fallen.

Die Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss darüber hinaus die in §§ 57 & 58 BGB vorgeschriebenen Regelungen enthalten. Diese findest du auch in der Mustersatzung der Finanzverwaltung. Die Satzung muss auch die Aussage enthalten, dass der Verein eingetragen werden soll.

Achtung: Die Gemeinnützigkeit ist auch mit Anforderungen verbunden. Diese betreffen vor allem die Verwendung der finanziellen Mittel, die Buchführung, die Einschränkung wirtschaftlicher Aktivitäten, Beschränkungen bei Zuwendungen an Mitglieder sowie die Bindung des Vermögens im Falle der Auflösung des Vereins.

Hier findest du eine Mustersatzung der Bundesfinanzverwaltung.

Tipp: Lege den Entwurf eure Satzung vor der Gründung dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften zur Prüfung vor. So stellst du sicher, dass deine Vereinssatzung den Bestimmungen der Abgabenordnung für gemeinnützige Vereine entspricht.
Es ist auch ratsam, sich mit einem Rechtsanwalt oder einem Experten für Vereinsrecht in Deutschland zu beraten, um sicherzustellen, dass die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Fiktives Beispiel

Fiktives Beispiel

Hier ein Ausschnitt aus der Satzung des Vereins „Tierfreunde e.V.“ von Lisa und Tim:

§2 Vereinszweck

(1) Der Verein „Tierfreunde e.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Schutz und das Wohlergehen von Tieren zu fördern sowie das Bewusstsein für artgerechte Tierhaltung und Tierschutz in der Gesellschaft zu stärken.

(3) Der Verein unterstützt Tierschutzprojekte und setzt sich für die Rettung, Unterbringung und Vermittlung herrenloser Tiere ein.

(4) Durch Aufklärungsarbeit, Informationsveranstaltungen, Workshops und Zusammenarbeit mit Tierheime und Tierschutzorganisationen möchten wir Tierliebhaber dazu ermutigen, verantwortungsvoll mit ihren Haustieren umzugehen und sich für den Schutz von Wildtieren einzusetzen.

(5) Der Verein sammelt regelmäßig Spenden und setzt sich durch Freiwilligenarbeit für die Verbesserung der Tierhaltung und den Tierschutz ein.

(6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(7) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Satzung steht

Nächster Schritt: Die Gründungsversammlung. Wie die abläuft, erfährst du in der nächsten Lektion.