Warum einen Verein gründen?
Nehmen wir als Beispiel Lisa und Tim, die sich für den Tierschutz engagieren möchten. Sie stoßen auf Schwierigkeiten bei der Spendensammlung. Sie erkennen, dass ein eingetragener Verein ihnen helfen könnte, das Vertrauen der Spender zu gewinnen und ihre Tierschutzprojekte nachhaltig zu gestalten.
Lisa und Tim beschließen, den eingetragenen Verein „Tierfreunde e.V.“ zu gründen. Dadurch erhalten sie eine rechtliche Anerkennung und eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie können transparent Spenden annehmen, öffentliche Fördermittel beantragen und Spendenbescheinigungen ausstellen. Die Gründung ermöglicht es ihnen auch, ihre ehrenamtlichen Aktivitäten besser zu organisieren und langfristige Tierschutzprojekte zu planen.

Was ist ein eingetragener Verein?
Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person, die aus einer Gruppe von Personen besteht, die sich zusammengeschlossen haben, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Der eingetragene Verein erhält seine Rechtspersönlichkeit durch die Eintragung ins Vereinsregister. Diese Eintragung unterscheidet den Verein von einem nicht eingetragenen Verein und verleiht ihm bestimmte rechtliche Vorteile.
Der Hauptunterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein liegt in der rechtlichen Anerkennung. Während ein eingetragener Verein eine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt, ist ein nicht eingetragener Verein rechtlich nicht eigenständig. Das bedeutet, dass die Mitglieder eines nicht eingetragenen Vereins persönlich für die Handlungen und Verbindlichkeiten des Vereins haften können.
Die Gründung und Führung eines eingetragenen Vereins unterliegt bestimmten Rechtsgrundlagen und Gesetzen. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechtsverhältnisse von Vereinen. Insbesondere die Paragraphen 21-79 BGB enthalten wichtige Bestimmungen für eingetragene Vereine. Es ist wichtig, sich mit diesen gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen, um den Verein rechtmäßig zu gründen und zu führen.